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Kurzantwort: Hilfe zur Erziehung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII. Eltern haben darauf Anspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Die Formen reichen von der Erziehungsberatung über die Sozialpädagogische Familienhilfe bis zur Pflegefamilie und zum Heim. 2024 liefen in Deutschland 1.247.214 solcher Hilfen.
Der Begriff klingt nach Jugendamt und Kontrolle. Tatsächlich ist Hilfe zur Erziehung ein Rechtsanspruch der Eltern. Sie beantragen die Hilfe, sie wirken am Hilfeplan mit, und in den meisten Fällen bleibt das Kind zu Hause. Vier von zehn Hilfen sind schlichte Erziehungsberatung.
Die Rechtsgrundlage steht im Achten Sozialgesetzbuch, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. § 27 regelt den Anspruch, die §§ 28 bis 35 beschreiben die einzelnen Hilfearten, § 36 das Hilfeplanverfahren. Zuständig ist das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises, in dem die Familie lebt.
Dieser Text erklärt, wer die Hilfe bekommt, welche Formen es gibt, wie das Verfahren läuft und wer bezahlt. Die Zahlen stammen aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2024.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung?
§ 27 Absatz 1 SGB VIII nennt zwei Bedingungen. Erstens: Eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet. Zweitens: Die Hilfe ist für seine Entwicklung geeignet und notwendig. Beides muss zusammenkommen.
Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern. Das Kind selbst hat keinen eigenen Anspruch, wird aber nach § 36 beteiligt. Der Anspruch richtet sich auf eine geeignete Hilfe und nicht auf eine bestimmte Hilfeform. Welche Form passt, entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit der Familie.
Eine Kindeswohlgefährdung ist keine Voraussetzung. Es reicht, dass die Erziehung ohne Unterstützung nicht mehr gelingt, etwa wegen einer Trennung, einer Erkrankung der Eltern, Schulverweigerung oder dauerhafter Konflikte in der Familie.
Die Hilfearten nach §§ 28 bis 35 SGB VIII
Das Gesetz ordnet die Hilfen von leicht bis intensiv:
- § 28 Erziehungsberatung: Beratungsstellen helfen bei Erziehungsfragen, Trennung und Scheidung. Ohne Antrag, oft ohne Wartezeit.
- § 29 Soziale Gruppenarbeit: ältere Kinder und Jugendliche lernen in der Gruppe, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer: eine Fachkraft begleitet ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen.
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe: eine Fachkraft kommt regelmäßig in die Familie und unterstützt bei Erziehung, Alltag, Konflikten und Behördenkontakten. Das Gesetz spricht ausdrücklich von Hilfe zur Selbsthilfe.
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe: das Kind verbringt den Tag in einer Gruppe, wohnt aber zu Hause.
- § 33 Vollzeitpflege: das Kind lebt befristet oder auf Dauer in einer Pflegefamilie.
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform: das Kind lebt in einer Einrichtung oder betreuten Wohngruppe.
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung: für Jugendliche, die eine besonders enge Begleitung brauchen.
§ 27 Absatz 2 erlaubt, mehrere Hilfearten zu kombinieren. Außerdem kann das Jugendamt flexible Hilfen gewähren, die zu keiner der acht Formen passen.
So läuft das Verfahren
Der Weg beginnt mit einem Antrag beim Jugendamt. Danach schreibt § 36 SGB VIII ein Hilfeplanverfahren vor. Die Eltern und das Kind werden beraten und an der Entscheidung beteiligt. Mehrere Fachkräfte stellen gemeinsam den Bedarf fest und legen im Hilfeplan fest, welche Hilfe in welchem Umfang geleistet wird. Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft.
Bei einer Unterbringung außerhalb der Familie prüft das Jugendamt nach § 27 Absatz 2a, ob eine andere unterhaltspflichtige Person das Kind aufnehmen kann und will. Wird ein betreuter Jugendlicher selbst Mutter oder Vater, umfasst die Hilfe nach § 27 Absatz 4 auch die Unterstützung bei der Versorgung des eigenen Kindes.
Bis zu welchem Alter?
Hilfe zur Erziehung gilt für Kinder und Jugendliche bis 18. Danach greift § 41 SGB VIII, die Hilfe für junge Volljährige. Sie wird in der Regel bis zum 21. Geburtstag geleistet und soll junge Menschen zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebensführung befähigen. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.
Wer bezahlt?
Ambulante Hilfen wie Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand und Sozialpädagogische Familienhilfe sind für die Familie kostenfrei. Für teilstationäre und stationäre Hilfen, also Tagesgruppe, Pflegefamilie und Heim, sieht § 91 SGB VIII einen Kostenbeitrag vor. Eltern werden nach § 92 in Verbindung mit den §§ 93 und 94 nach ihrem Einkommen herangezogen. Die Höhe richtet sich nach einer Tabelle, die das Einkommen in Stufen einteilt.
Die Zahlen für 2024
Das Statistische Bundesamt zählt für 2024 insgesamt 1.247.214 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach § 35a, ein Plus von 4,7 Prozent gegenüber 2023. Die Verteilung:
- Erziehungsberatung (§ 28): 520.967 Hilfen, 41,8 Prozent
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (§ 35a): 174.035 Hilfen, 14,0 Prozent
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31): 146.497 Hilfen, 11,7 Prozent
- Heimerziehung (§ 34): 134.049 Hilfen, 10,7 Prozent
- Vollzeitpflege (§ 33): 87.459 Hilfen, 7,0 Prozent
- Erziehungsbeistand (§ 30): 78.695 Hilfen, 6,3 Prozent
- Tagesgruppe (§ 32): 21.684 Hilfen, 1,7 Prozent
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29): 15.806 Hilfen, 1,3 Prozent
- Intensive Einzelbetreuung (§ 35): 8.965 Hilfen, 0,7 Prozent
Die Statistik zählt die am 31. Dezember laufenden und die im Jahr beendeten Hilfen zusammen. Auffällig ist der Anstieg bei der intensiven Einzelbetreuung um 19,3 Prozent und bei der Eingliederungshilfe um 9,7 Prozent.
Häufige Fragen
Nimmt das Jugendamt mir mein Kind weg, wenn ich Hilfe beantrage?
Nein. Hilfe zur Erziehung ist eine Leistung auf Antrag der Eltern. Eine Herausnahme des Kindes gegen den Willen der Eltern ist ein anderes Verfahren und braucht eine Entscheidung des Familiengerichts.
Was kostet die Sozialpädagogische Familienhilfe?
Nichts. Ambulante Hilfen sind kostenfrei. Ein Kostenbeitrag nach § 91 SGB VIII fällt nur bei teilstationären und stationären Hilfen an.
Wie lange dauert eine Hilfe zur Erziehung?
Das legt der Hilfeplan fest. Erziehungsberatung kann wenige Termine umfassen, eine Familienhilfe läuft meist über Monate, Vollzeitpflege oft über Jahre.
Was ist der Unterschied zu § 35a SGB VIII?
§ 35a ist die Eingliederungshilfe für Kinder mit einer seelischen Behinderung, zum Beispiel bei Autismus oder schweren Lese-Rechtschreib-Störungen. Sie braucht eine ärztliche Stellungnahme und wird in der Statistik gemeinsam mit den Hilfen zur Erziehung geführt.
Können Jugendliche die Hilfe selbst beantragen?
Bis 18 stellen die Sorgeberechtigten den Antrag. Ab 18 beantragen junge Volljährige die Hilfe nach § 41 selbst.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises, meist beim Allgemeinen Sozialen Dienst. Erziehungsberatungsstellen kannst du auch ohne Antrag aufsuchen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz – § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- Bundesministerium der Justiz – § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- Statistisches Bundesamt – Hilfen zur Erziehung nach Art der Hilfe 2024
- Wikipedia – Hilfe zur Erziehung
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Was ist Hilfeplanung? Ablauf nach § 36 SGB VIII einfach erklärt
- Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt? Sozialhilfe einfach erklärt
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Geschrieben von Jonas, Redaktion smarterklärt.de — er erklärt hier Begriffe und Zusammenhänge in einfacher Sprache.






