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Kurzantwort: Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird: Wer eine Zahlung leistet, zieht die Steuer ab und führt sie an den Staat ab, bevor das Geld beim Empfänger ankommt. In Deutschland sind Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Bauabzugsteuer solche Quellensteuern. Im engeren Sinn meint der Begriff die Steuer, die ein ausländischer Staat auf Dividenden und Zinsen einbehält. Davon rechnet deine Bank laut Bundeszentralamt für Steuern in der Regel bis zu 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer an.
Auf deiner Dividendenabrechnung steht eine Zeile „Quellensteuer“, und der Betrag fehlt auf dem Konto. Dasselbe Prinzip steckt hinter der Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber jeden Monat abführt. Der Staat holt sich die Steuer dort, wo das Geld entsteht, weil das sicherer und einfacher ist, als später beim Empfänger nachzufragen.
Hier liest du, was eine Quellensteuer genau ist, welche Quellensteuern es in Deutschland gibt, wie die ausländische Quellensteuer auf Dividenden funktioniert, welche Sätze für wichtige Länder gelten, wie die Anrechnung bei der Bank läuft und wie du zu viel gezahlte Steuer zurückholst.
Die Definition
Bei einer Quellensteuer zahlt jemand anderes die Steuer als derjenige, der sie schuldet. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein, die Bank die Kapitalertragsteuer, der Bauherr die Bauabzugsteuer. Der Empfänger bekommt den Nettobetrag und kann die einbehaltene Steuer später in seiner Steuererklärung anrechnen lassen. Wikipedia beschreibt das als Quellenprinzip: Besteuert wird am Ort und zur Zeit der Entstehung der Einnahme.
Im internationalen Steuerrecht meint Quellensteuer laut Wikipedia die Steuer, die der Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhebt. Zahlt eine Schweizer Aktiengesellschaft eine Dividende an dich in Deutschland, ist die Schweiz der Quellenstaat und behält ihre Steuer ein. Ob und wie viel davon Deutschland anrechnet, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern.
Quellensteuern in Deutschland
Wikipedia nennt vier Quellensteuern im deutschen Recht:
| Steuer | Wer behält ein | Satz | Worauf |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | Arbeitgeber | Nach Steuerklasse und Tabelle | Arbeitslohn |
| Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) | Bank | 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 % | Zinsen, Dividenden, Kursgewinne |
| Bauabzugsteuer | Auftraggeber | 15 % | Gewerbliche Bauleistungen |
| Abzugsteuer nach § 50a EStG | Vergütungsschuldner | Je nach Fall, z. B. Aufsichtsratsvergütungen | Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige |
Die Abgeltungsteuer gilt laut BZSt seit 2009 einheitlich mit 25 Prozent auf Dividenden und Zinsen. Sie heißt so, weil mit dem Abzug durch die Bank die Steuer abgegolten ist; eine Veranlagung mit deinem persönlichen Steuersatz ist nur nötig, wenn du sie beantragst.
Ausländische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen
Hältst du Aktien ausländischer Unternehmen, greifen zwei Staaten zu: der Quellenstaat mit seiner Quellensteuer und Deutschland mit der Abgeltungsteuer. Damit du nicht doppelt zahlst, gilt laut BZSt dieses Verfahren:
- Der Quellenstaat behält seine nationale Quellensteuer ein, etwa 35 Prozent in der Schweiz.
- Das DBA begrenzt, was der Quellenstaat behalten darf, bei Dividenden meist auf 15 Prozent.
- Deine deutsche Bank rechnet diesen DBA-Satz auf die Abgeltungsteuer an. Rechtsgrundlage sind § 43a Absatz 3 und § 32d Absatz 5 EStG.
- Was der Quellenstaat über den DBA-Satz hinaus einbehalten hat, musst du dort selbst zurückfordern.
Das BZSt veröffentlicht jährlich zum 1. Januar eine Übersicht, bis zu welchem Prozentsatz die Quellensteuer je Land anrechenbar ist. Angerechnet wird laut dieser Übersicht nur Steuer, die festgesetzt und gezahlt wurde und für die im Quellenstaat kein Ermäßigungsanspruch mehr besteht.
Sätze wichtiger Länder (Stand 1. Januar 2026)
Die Werte stammen aus der BZSt-Übersicht für Dividenden an Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland:
| Land | Nationaler Satz | Höchstsatz nach DBA | Anrechenbar in Deutschland |
|---|---|---|---|
| Schweiz | 35 % | 15 % | 15 % |
| USA | 30 %, mit Formular W-8BEN 15 % | 15 % | 15 % |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 15 % |
| Frankreich | 12,8 % | 15 % | 12,8 % |
| Niederlande | 15 % | 15 % | 15 % |
| Spanien | 19 % | 15 % | 15 % |
| Italien | 26 % | 15 % | 15 % |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | 15 % | 0 % |
Ein Rechenbeispiel mit der Schweiz: Auf 1.000 Euro Dividende behält die Schweiz 350 Euro ein. Die Bank rechnet 150 Euro an, sodass von den 250 Euro deutscher Abgeltungsteuer noch 100 Euro plus Solidaritätszuschlag fällig sind. Die restlichen 200 Euro liegen in der Schweiz und kommen nur auf Antrag zurück.
Zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen
Für den Teil über dem DBA-Satz besteht laut BZSt ein Entlastungsanspruch im Quellenstaat. Über die Entlastung entscheidet die dortige Steuerbehörde, nicht das deutsche Finanzamt. Auf der Website des BZSt findest du für viele Staaten Links zu den zuständigen Behörden und ihren Formularen. Wikipedia merkt an, dass Erstattungsverfahren mittlerweile durchschnittlich elf Monate dauern.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Betrag ab. Bei 200 Euro aus einer Schweizer Dividende ja, bei 4 Euro aus einer kleinen Position eher nicht. Bei US-Aktien senkt das Formular W-8BEN den Abzug laut Wikipedia von vornherein auf 15 Prozent, sodass keine Erstattung nötig ist.
Sparer-Pauschbetrag und Steuererklärung
Bevor Abgeltungsteuer anfällt, bleibt laut § 20 Absatz 9 EStG ein Sparer-Pauschbetrag steuerfrei: seit 2023 sind das 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank nutzt du ihn sofort, sonst über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Die Anlage KAP brauchst du auch, wenn die Bank ausländische Quellensteuer nicht oder nicht vollständig angerechnet hat, etwa bei einem ausländischen Depot. Dann prüft das Finanzamt die Anrechnung nach § 32d Absatz 5 EStG. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, lohnt zusätzlich die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt den niedrigeren Satz anwendet.
Häufige Fragen
Ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer?
Ja. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn ein und führt sie ab. Sie ist die bekannteste Quellensteuer in Deutschland.
Wie hoch ist die Quellensteuer auf Dividenden in Deutschland?
25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer.
Wie viel ausländische Quellensteuer wird angerechnet?
Bis zum Satz, den das DBA erlaubt, bei Dividenden meist 15 Prozent. Die genauen Werte je Land stehen in der jährlichen BZSt-Übersicht.
Rechnet die Bank die Quellensteuer automatisch an?
Deutsche Banken ja, bis zum DBA-Satz. Bei ausländischen Depots musst du die Anrechnung über die Anlage KAP beantragen.
Was passiert mit dem Rest über 15 Prozent?
Der bleibt zunächst im Quellenstaat. Du kannst ihn dort mit einem Erstattungsantrag zurückfordern.
Muss ich Quellensteuer in der Steuererklärung angeben?
Wenn die Bank alles angerechnet hat, nein. Bei ausländischen Depots oder fehlender Anrechnung ja, über die Anlage KAP.
Quellen
- Wikipedia – Quellensteuer
- Bundeszentralamt für Steuern – Ausländische Quellensteuer
- BZSt – Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- Wikipedia – Sparer-Pauschbetrag
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