Boiling jam jars before filling them with jam

Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade erklärt

Aktualisiert am 17.10.2026 · Lesezeit 5 Min.

Titelbild: Nutrition, Food Safety & Health via Wikimedia Commons (CC0)

Kurzantwort: Bis Juni 2026 war „Marmelade“ in der EU den Zitrusfrüchten vorbehalten. Alles andere musste Konfitüre heißen. Seit dem 14. Juni 2026 darf Konfitüre offiziell auch Marmelade genannt werden. Zitrusprodukte tragen dafür jetzt den Namen Zitrusmarmelade. Gleichzeitig stieg der Mindestfruchtgehalt von 350 auf 450 Gramm je Kilogramm.

Zu Hause sagt kaum jemand Konfitüre. Aufs Brot kommt Erdbeermarmelade.

Im Supermarkt stand jahrzehntelang etwas anderes auf dem Glas. Dahinter steckte Lebensmittelrecht, keine Marketingidee.

Im Juni 2026 hat die EU diese Regel gekippt. Hier steht, was jetzt gilt, woran du die Qualitätsstufen erkennst und warum der Fruchtgehalt die wichtigere Zahl ist.

Warum Erdbeeraufstrich nicht Marmelade heißen durfte

Die Grundlage ist die Konfitürenverordnung aus dem Jahr 2003. Sie setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und legt fest, welcher Name auf welches Glas gehört.

In der alten Fassung war „Marmelade“ für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten reserviert. Gemeint sind Orange, Bitterorange, Zitrone, Limette, Grapefruit und ihre Verwandten. Für alles andere galt der Name Konfitüre.

Der Hintergrund ist sprachlich. Im Englischen meint „marmalade“ seit jeher den Orangenaufstrich. Bei der Vereinheitlichung des Binnenmarkts setzte sich diese Lesart durch, obwohl im deutschen Sprachraum jeder Fruchtaufstrich Marmelade heißt.

Der Name selbst ist älter als das Missverständnis. Er geht auf das portugiesische Wort für Quitte zurück, „marmelo“. Quittenmus war die erste Zubereitung, die so genannt wurde.

Für den Verkauf auf Märkten und im Hofladen gab es später eine Ausnahme vor Ort. Im Supermarktregal blieb es bei Konfitüre.

Was sich am 14. Juni 2026 geändert hat

An diesem Tag trat die geänderte Konfitürenverordnung in Kraft. Sie setzt die EU-Änderungsrichtlinie 2024/1438 um, die im Mai 2024 beschlossen wurde.

Seitdem darf ein Hersteller sein Produkt Konfitüre oder Marmelade nennen. Für die höhere Qualitätsstufe gilt dasselbe: Konfitüre extra oder Marmelade extra.

Damit der Orangenaufstrich unterscheidbar bleibt, bekam er einen eigenen Namen. Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten heißen jetzt Zitrusmarmelade.

Alte Ware verschwindet nicht sofort aus dem Regal. Produkte, die vor dem Stichtag hergestellt und etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden.

Für dich als Käufer heißt das: Beide Wörter stehen jetzt eine Weile nebeneinander im Regal und meinen dasselbe.

Der Fruchtgehalt: 450 Gramm, 500 Gramm oder weniger

Die Namensfrage war der auffällige Teil der Reform. Für den Geschmack zählt die zweite Änderung mehr.

Konfitüre braucht jetzt mindestens 450 Gramm Frucht je 1.000 Gramm Enderzeugnis. Vorher reichten 350 Gramm.

Konfitüre extra liegt bei mindestens 500 Gramm je Kilogramm. Vorher waren es 450 Gramm.

Für Früchte mit geringer Ausbeute gelten niedrigere Werte. Bei roten und schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten oder Quitten reichen 350 Gramm für Konfitüre und 450 Gramm für die Extra-Stufe. Bei Ingwer sind es 180 beziehungsweise 280 Gramm.

Die EU begründet die Anhebung damit, dass Erzeugnisse mit viel Zucker neu zusammengesetzt werden sollen. Mehr Frucht im Glas heißt rechnerisch weniger Platz für Zucker.

Konfitüre extra, Konfitüre und Gelee

Konfitüre extra wird aus nicht konzentrierter Pülpe hergestellt, also aus echtem Fruchtfleisch. Eingedicktes Fruchtmark ist hier nicht erlaubt.

Bei einfacher Konfitüre darf der Hersteller Pülpe und Fruchtmark mischen. Deshalb wirkt sie oft glatter und weniger stückig.

Gelee entsteht aus Saft oder wässrigem Auszug. Fruchtstücke gibt es darin keine, die Mindestmengen entsprechen denen der Konfitüre.

Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre beim Zucker

Beide Erzeugnisse sind Zuckerware. Der Gehalt an löslicher Trockenmasse liegt üblicherweise bei mindestens 60 Prozent, gemessen mit dem Refraktometer.

Zwei Angaben müssen deshalb auf jedem Glas stehen: der Fruchtgehalt in Gramm je 100 Gramm und der Gesamtzuckergehalt in Gramm je 100 Gramm. Beides gehört ins selbe Sichtfeld wie die Bezeichnung.

Wer weniger Zucker möchte, greift zum Fruchtaufstrich. Dieser Name ist gesetzlich nicht geregelt, deshalb darf der Hersteller den Zuckeranteil frei wählen.

Das hat eine Kehrseite. Ohne gesetzliche Vorgabe gibt es auch keine Mindestfruchtmenge. Ein Fruchtaufstrich kann mehr Frucht enthalten als eine Konfitüre oder deutlich weniger.

Verlass dich deshalb auf das Kleingedruckte. Die beiden Pflichtangaben sagen mehr über den Inhalt als jeder Name auf der Vorderseite.

Beim Selbermachen gelten andere Regeln

Für den eigenen Haushalt schreibt dir niemand einen Namen vor. Interessant ist trotzdem, was im Gelierzucker steckt.

Gelierzucker 1:1 bedeutet ein Kilo Zucker auf ein Kilo Frucht. Bei 2:1 sind es 500 Gramm Zucker, bei 3:1 rund 333 Gramm.

Je weniger Zucker, desto kürzer hält der Aufstrich. Sorten mit 2:1 und 3:1 enthalten deshalb meist zusätzlich ein Konservierungsmittel und mehr Geliermittel.

Das Geliermittel ist in aller Regel Pektin. Es wird aus Apfeltrester oder aus Zitrusschalen gewonnen und braucht Säure, um fest zu werden. Deshalb steht bei vielen Rezepten Zitronensaft in der Zutatenliste.

Häufige Fragen

Darf ich Erdbeermarmelade jetzt auch im Handel so nennen?

Ja. Seit dem 14. Juni 2026 ist der Name Marmelade für alle Fruchtarten zulässig.

Was ist Zitrusmarmelade?

Der neue gesetzliche Name für Aufstriche aus Zitrusfrüchten. Sie braucht mindestens 200 Gramm Zitrusfrucht je Kilogramm, davon mindestens 75 Gramm aus dem Fruchtinneren.

Ist Konfitüre extra automatisch besser?

Sie enthält mehr Frucht und darf kein eingedicktes Fruchtmark enthalten. Wie sie schmeckt, entscheidet trotzdem die Rezeptur.

Was unterscheidet Gelee von Konfitüre?

Gelee wird aus Saft oder wässrigem Auszug gekocht. Fruchtstücke enthält es keine.

Warum steht auf manchen Gläsern Fruchtaufstrich?

Weil dieser Name nicht geregelt ist. Hersteller nutzen ihn für Rezepturen mit weniger Zucker oder abweichender Fruchtmenge.

Gilt die neue Regel auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich ja, dort gilt dieselbe EU-Richtlinie. Die Schweiz hat eigenes Lebensmittelrecht und ist nicht daran gebunden.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Von Nico Thalmann, Redaktion smarterklärt.de. Jede Erklaerung wird an Beispielen geprueft.


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