Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko erklärt

Kurzantwort: Die Vollkasko enthält alles, was die Teilkasko abdeckt, und zusätzlich zwei Bereiche: selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto und Vandalismus. Die Teilkasko zahlt nur bei äußeren Ereignissen wie Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Brand oder Wildunfall. Ein Teilkaskoschaden führt zu keiner Rückstufung, ein Vollkaskoschaden schon.

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Für das eigene Auto zahlt sie nichts.

Genau diese Lücke füllen die Kaskoversicherungen. Sie sind freiwillig, und es gibt sie in zwei Stufen.

Hier steht, welche Gefahren jede Stufe abdeckt, wie sich der Beitrag bildet und wann sich der Wechsel lohnt.

Was die Teilkasko abdeckt

Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die von außen kommen und die du nicht verschuldet hast.

Dazu zählen Diebstahl, Raub und Unterschlagung des Fahrzeugs oder fest eingebauter Teile. Auch Brand und Explosion sind dabei.

Bei Naturgewalten sind Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung eingeschlossen. Viele Tarife nennen zusätzlich Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben.

Glasbruch ist ein eigener Punkt. Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe fällt darunter, unabhängig davon, wer gefahren ist.

Beim Zusammenstoß mit Wild greift die Teilkasko ebenfalls. Der gesetzliche Mindestumfang nennt Haarwild, viele Tarife erweitern das auf Tiere aller Art.

Marderbiss und Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind je nach Tarif enthalten. Ob auch Folgeschäden ersetzt werden, steht in den Bedingungen und macht im Ernstfall den größten Unterschied.

Was die Vollkasko zusätzlich leistet

Die Vollkasko enthält den kompletten Teilkaskoschutz. Darauf kommen zwei Bausteine.

Der erste ist der selbst verschuldete Unfall. Wer gegen einen Poller fährt oder auf Glatteis von der Straße rutscht, bekommt den Schaden am eigenen Auto ersetzt.

Der zweite ist Vandalismus, also mutwillige Beschädigung durch Dritte. Zerkratzter Lack und abgetretene Spiegel gehören dazu.

Auch Schäden durch unbekannte Verursacher fallen darunter. Wenn dir jemand auf dem Parkplatz eine Delle fährt und wegfährt, hilft nur die Vollkasko.

Eine getrennte Teilkasko brauchst du daneben nicht. Sie steckt in der Vollkasko bereits drin.

Nicht abgedeckt sind in beiden Stufen reine Verschleiß- und Betriebsschäden. Ein Motorschaden durch fehlendes Öl bleibt an dir hängen.

Der große Unterschied bei der Rückstufung

Für Haftpflicht und Vollkasko gelten Schadenfreiheitsklassen. Jedes Jahr ohne Schaden verbessert die Einstufung und senkt den Beitrag.

Meldest du einen Vollkaskoschaden, wirst du zurückgestuft. Der Beitrag steigt dann über mehrere Jahre.

Bei der Teilkasko gibt es in der Regel keine Schadenfreiheitsklassen. Ein gemeldeter Teilkaskoschaden führt deshalb nicht zur Rückstufung.

Der Beitrag der Teilkasko richtet sich stattdessen nach Typklasse, Regionalklasse und weiteren Merkmalen. Häufige Schäden können sich trotzdem auf die Aufnahme in günstige Tarife auswirken.

Bei kleinen Vollkaskoschäden lohnt eine Rechnung. Viele Versicherer erlauben den Rückkauf: Du zahlst den Schaden selbst zurück und behältst die alte Einstufung.

Was den Beitrag bestimmt

Die Typklasse bewertet, wie häufig und wie teuer ein Fahrzeugmodell Schäden verursacht. Sie wird jährlich neu festgelegt.

Die Regionalklasse bildet die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks ab. Sie unterscheidet sich zwischen Stadt und Land deutlich.

Dazu kommen persönliche Merkmale: Alter, Fahrleistung im Jahr, Nutzerkreis, Stellplatz und Beruf.

Die Selbstbeteiligung ist der stärkste Hebel, den du selbst in der Hand hast. Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.

Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt kann eine Vollkasko sogar günstiger machen als eine Teilkasko ohne Rabattstaffel. Ein Vergleich beider Varianten lohnt sich deshalb.

Wann sich welche Stufe lohnt

Bei einem Neuwagen ist die Vollkasko in aller Regel sinnvoll. Der mögliche Schaden entspricht dem vollen Fahrzeugwert.

Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen verlangt der Vertrag sie meist ohnehin. Ein Blick in die Vertragsunterlagen klärt das.

Mit den Jahren sinkt der Nutzen. Ersetzt wird höchstens der Wiederbeschaffungswert, und der fällt bei einem alten Auto niedrig aus.

Als grobe Orientierung gilt ein Wechsel nach etwa vier bis fünf Jahren. Entscheidend ist der Vergleich von Restwert und Beitragsdifferenz, kein festes Alter.

Grobe Fahrlässigkeit ist ein eigener Punkt. Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, viele Tarife verzichten aber ausdrücklich auf diesen Einwand.

Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko beim Wechsel

Verträge mit Laufzeit bis zum Jahresende lassen sich bis zum 30. November kündigen. Der neue Vertrag beginnt dann am 1. Januar.

Nach einem gemeldeten Schaden gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt für beide Seiten und läuft in der Regel einen Monat nach Abschluss der Regulierung.

Beim Wechsel wird die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Der alte Versicherer meldet sie dem neuen.

Prüfe beim Vergleich nicht nur den Preis. Werkstattbindung, Höhe der Selbstbeteiligung und der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit entscheiden im Schadensfall über echtes Geld.

Ein weiterer Punkt ist die Neupreisentschädigung. Sie legt fest, wie lange nach der Erstzulassung bei einem Totalschaden der Neupreis statt des Zeitwerts gezahlt wird.

Bei Elektroautos lohnt ein Blick auf den Akku. Gute Tarife ersetzen Schäden an der Antriebsbatterie und schließen Lade- und Kurzschlussschäden ausdrücklich ein.

Häufige Fragen

Ist die Teilkasko in der Vollkasko enthalten?

Ja. Die Vollkasko umfasst den gesamten Teilkaskoschutz und geht darüber hinaus.

Zahlt die Teilkasko bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Nein. Dafür brauchst du eine Vollkasko.

Werde ich nach einem Steinschlag zurückgestuft?

Nein. Teilkaskoschäden führen nicht zur Rückstufung.

Wer zahlt bei Vandalismus?

Die Vollkasko. Die Teilkasko deckt mutwillige Beschädigung nicht ab.

Was passiert bei einem Wildunfall?

Die Teilkasko reguliert den Schaden. Lass dir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Lohnt sich Vollkasko für ein zehn Jahre altes Auto?

Meist nicht. Ersetzt wird höchstens der Wiederbeschaffungswert, der dann gering ist.

Hinweis: Dieser Text beschreibt den üblichen Leistungsumfang. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.

Quellen

Geschrieben von Jonas, Redaktion smarterklärt.de — er erklärt hier Begriffe und Zusammenhänge in einfacher Sprache.

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